Aktuelles aus dem Verein
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Für das Angeln kommt durch die 10. Infektionschutzverordnung eine neue Einschränkung hinzu: in Regionen, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten, gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5 Uhr Früh. In dieser Zeit ist auch das Angeln untersagt!
Ansonsten bleibt es bisher bei den bekannten Regelungen. Das Fischen ist erlaubt, aber nicht in Gruppen von mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen.
Wir weisen ausdrücklich nochmal darauf hin, dass sich die Situation ständig verändert und lokal unterschiedlich sein kann. Informiert Euch unbedingt über die vor Ort geltenden Bestimmung bzw. Inzidenzwerte z.B.
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Bleibt gesund!
Martin Stade
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
da es aktuell zu mehr Fällen mit toten Vögeln wegen der Vogelgrippe kommt, hier ein paar Informationen zum Umgang falls ihr solche an unseren Gewässern findet.
Tote Tiere nicht anfassen und Veterinäramt informieren
Wer einen toten Vogel findet, sollte das zuständige Veterinäramt verständigen. Kranke oder tote Tiere dürfen nicht angefasst werden, auch keine Federn!
Die verendeten Tiere unbedingt liegen lassen und das Veterinäramt nur über den Standort informieren.
Infektionen sind beim Menschen zwar bislang weltweit nicht bekannt, doch kann eine Ansteckung z.B. zu Bindehautentzündungen oder zu grippeähnlichen Symptomen führen.
Bleibt gesund
Euer Martin Stade
Sperrung der Hauptsperre des Rothsees ab 01.11.2020
Neue FVF-App
Unsere App ist nun verfügbar.


COVID19:

Wir wünschen unseren Mitgliedern alles Gute!